Wir sind offizielle Partnerkanzlei der Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen. Nicht nur deshalb zählen Handwerksbetriebe,
deren Inhaber mit
Familienangehörigen, aber auch Mitarbeiter der Handwerksbetriebe besonders oft zu unseren Mandanten.
Wir bieten Beratung und Unterstützung im Arbeitsrecht, beim Werkvertragsrecht und Forderungseinzug, aber auch beim
Betriebsübergang oder der Unternehmenssanierung.